Wohin mit dem Regenwasser - 
zurück in den Naturkreislauf

Im Umweltamt berät Sie:
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Wollen Sie Geld sparen ...

... und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Läuft das Regenwasser von Ihrem Grundstück noch immer in die städtische Kanalisation?

Sie haben die Wahl, ...

... ob Sie das Regenwasser aus befestigten Flächen, wie Dächern, Parkplätzen und Verkehrsflächen, weiterhin in die Kanalisation einleiten und dafür Gebühren bezahlen

oder

... ob Sie es in den Naturkreislauf zurückführen und gleichzeitig Ihren Geldbeutel schonen.

Zum Schutz der Umwelt empfehlen wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

in den Untergrund versickern

in ein Gewässer einleiten (z. B. Fluss, Bach).

Regenwasser von privaten Flächen

Regenwasser von befestigten privaten Flächen können Sie erlaubnisfrei entweder versickern, z. B. in Hausgärten von Einfamilienhäusern (sofern sich Ihr Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet), oder von kleineren Flächen bis 1.000 m² in ein Gewässer einleiten. 
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Grundstück für eine Versickerung geeignet ist, können wir Ihnen hierzu Hinweise geben.

Regenwasser bei größeren privaten und gewerblichen Flächen

Für das Versickern und Einleiten von Regenwasser größerer privater und gewerblicher Flächen benötigen Sie im Einzelfall eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Wassergesetz.

Näheres können Sie unseren Checklisten zur alternativen Regenwasserbeseitigung entnehmen. Diese können in unserem Download-Bereich abgerufen werden!

Wir beraten Sie 
bei Ihrer Entscheidung über eine alternative Regenwasserbeseitigung

 

Zur Themenübersicht: "Boden- und Gewässerschutz"

Zur Themenübersicht:
"Boden- und Gewässerschutz"

     

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