Wohin mit dem Regenwasser -
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| Frau Pfingst |
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231 - 4110 |
| Frau Regnet |
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231 - 3871 |
| Frau Wilpert |
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231 - 3370 |
... und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Läuft das Regenwasser von
Ihrem Grundstück noch immer in die städtische Kanalisation?
... ob Sie das Regenwasser aus befestigten Flächen, wie
Dächern, Parkplätzen und Verkehrsflächen, weiterhin in die Kanalisation
einleiten und dafür Gebühren bezahlen
oder
... ob Sie es in den Naturkreislauf zurückführen und gleichzeitig Ihren
Geldbeutel schonen.
Zum Schutz der Umwelt empfehlen wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
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in den Untergrund versickern | |
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in ein Gewässer einleiten (z. B. Fluss, Bach). |
Regenwasser von befestigten privaten Flächen können
Sie erlaubnisfrei entweder versickern, z. B. in Hausgärten von
Einfamilienhäusern (sofern sich Ihr Grundstück nicht in einem
Wasserschutzgebiet befindet), oder von kleineren Flächen bis 1.000 m²
in ein Gewässer einleiten.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr
Grundstück für eine Versickerung geeignet ist, können wir Ihnen hierzu
Hinweise geben.
Für das Versickern und Einleiten von Regenwasser größerer privater und gewerblicher Flächen benötigen Sie im Einzelfall eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Wassergesetz.
Näheres können Sie unseren Checklisten zur alternativen Regenwasserbeseitigung entnehmen. Diese können in unserem Download-Bereich abgerufen werden!
Wir beraten Sie
bei Ihrer Entscheidung über eine alternative Regenwasserbeseitigung
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